Edition der reformierten Kirchenordnungen von Zürich und Basel (Reformation bis 1675)
Verantwortlicher
Philipp Wälchli
Vorhaben
Nach der Reformation bestand in den neuen reformierten Kirchen bzw. Gemeinwesen Bedarf nach Regelungen, die durch den Bruch mit dem römisch-katholischen Kirchenrecht (kanonisches Recht) vorerst weggefallen waren. An dessen Stelle erliessen die einzelnen reformierten Kirchen bzw. Staaten eigene Regelungen, die unter dem Begriff der «Kirchenordnungen» zusammengefasst werden können. Neben der Organisation der kirchlichen Institutionen schlossen sie auch Regelungen im Verhältnis von Kirche und Staat, der Ausbildung, der Aufgaben und des Lebenswandels der Geistlichen, Eheordnungen, Armen- und Sozialordnungen, Schulordnungen und nicht zuletzt auch Sittenordnungen (Luxus-, Kleiderordnungen u. a. m.) ein, die alle nach dem Verständnis der Reformation zum Bereich kirchlicher bzw. christlicher Aufgaben gehörten.
Die Masse dieser Texte ist je nach Zeit und Herkunftsort sehr unterschiedlich aufgearbeitet worden; neben ausländischen Editionsprojekten und einigen bereits ausreichend erschlossenen Beständen in der Schweiz (so die Kirchenordnungen Berns und Genfs) klafft in Zürich und Basel eine empfindliche Lücke, was auch unter dem Gesichtspunkt der internationalen Ausstrahlung und Verflechtung jener beiden reformierten Kirchen schmerzt.
Das Editionsprojekt soll bis 2009 die in Zürich und Basel vorhandenen Texte, die im oben beschriebenen Sinn «Kirchenordnungen» darstellen, erfassen und in einer kritischen Edition zugänglich machen. Neben der reinen Textedition sind auch ein kritischer Apparat und ein grundlegender wissenschaftlicher Kommentar (Quellen- und Zitatnachweise, Wort- und Sacherklärungen, Querverweisungen usw.) vorgesehen, der die Texte für weitere Forschungen erschliessen helfen soll.
Zeitlich wird die Auswahl der Texte eingegrenzt auf den Zeitraum vom Beginn der Reformation bis zum Jahr 1675, das als Epochenjahr der Formula consensus gleichsam den Höhepunkt protestantischer Orthodoxie in der Schweiz markiert und somit gewisser Weise den Abschluss von Ausbildung und Konsolidierung des reformierten Kirchenrechts anzeigt.
Finanzierung
Der Schweizerische Nationalfonds finanziert das Projekt vollständig; das Institut für Schweizerische Reformationsgeschichte stellt seine Infrastruktur zur Verfügung. Das Projekt ist für den Zeitraum 1. April 2006 bis 31. März 2009 vorgesehen.


